Kinder- und Jugendschutzkonzept

Leitbild – Grundsätze

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen in sicheren Räumen. Sie haben einen Anspruch darauf, sich gesund zu entwickeln und vor Verletzung ihrer Persönlichkeit und ihrer Menschenwürde geschützt zu werden, sich beschweren zu können und zeitnah Hilfe zu erhalten.

Der Verein verpflichtet sich, diese Leitposition gegenüber seinen Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermitteln, Konsequenzen bei Verstößen transparent aufzuzeigen und dies durch die Unterzeichnung der Belehrung zu dokumentieren.

Leitlinien im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind für uns Partner mit Recht auf Würde und Anerkennung ihrer Persönlichkeit. Wir bieten ihnen klare Werthaltungen und Grenzen, achten dabei aber auch auf ihre eigenen Werte, Kompetenzen, Bedürfnisse und Interessen. Wir schützen die Kinder und Jugendlichen, suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungen und begleiten sie.

Ethische Grundsätze

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, in Gewaltfreiheit und mit Schutz vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gefährdungen und vor Gewalt jeder Art aufzuwachsen. Ebenso haben sie ein Recht auf körperliche und seelische Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung. In unserem Verein hat der Kinderschutz bei der Arbeit Vorrang. Sollte uns ein Fall von Gewalt bekannt werden, erhält der Betroffene sofortige direkte Hilfe und Unterstützung.

Als Verein treten wir ebenso dafür ein, dass Grenzüberschreitungen, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt konsequent verhindert wird. Bei der Erstellung von Regeln und Vorschriften achten wir darauf, dass diese für die Kinder und Jugendlichen nachvollziehbar und am Kindeswohl orientiert sind.

Im Verein wird außerdem auf die Pflege von wertschätzenden Umgangsformen und Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen wertgelegt. Es herrschen darüber hinaus ein Verbot und die Nichtduldung von herabwürdigenden sexistischen Äußerungen und Bildern.

Verhaltenskodex

Der FV Ottendorf-Okrilla 05 e.V. verpflichtet alle für den Verein tätigen Personen zur Meldepflicht bei Verstößen, bei Auffälligkeiten und bei Verdacht auf übergriffiges Verhalten. In einem geregelten Verfahren erfolgen die Prüfung (siehe Handlungsleitfaden) und danach das Durchsetzen von Sanktionsmaßnahmen.

Prävention

Die Präventionsmaßnahmen gegen (sexualisierte) Gewalt tragen dazu bei, die Kinder und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch zu bewahren.

Erweitertes Führungszeugnis, Ehrenkontrakt

Der Verein fordert von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens alle drei Jahre die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Darüber hinaus schließt der Verein auch für kurzzeitige Unterstützungstätigkeiten mit den Ehrenamtlichen einen Ehrenkontrakt bzw. eine Verpflichtungserklärung ab.

Maßnahmen, die sich an Eltern und Erziehungsberechtigte richten

Eltern sind meist die Hauptansprechpersonen für ihre Kinder und somit wichtige Adressaten für Präventionsmaßnahmen. Im Rahmen von Elternabenden richtet der Verein regelmäßig allgemeine Informationsangebote zum Thema (sexualisierte) Gewalt an die Eltern und wie man im Verdachtsfall richtig handelt. Auch den Eltern gegenüber werden Ansprechpersonen benannt und Beschwerdeverfahren vermittelt.

Maßnahmen, die sich an Kinder und Jugendliche richten

Gegenüber den Kindern und Jugendlichen werden sowohl interne als auch externe Ansprechpersonen (siehe Anhang) und auch die Beschwerdewege benannt. So werden ihnen Wege aufgezeigt, an wen sich Betroffene wenden können.

Gründe für die Einführung von Präventionsmaßnahmen

Durch Präventionsmaßnahmen entsteht ein Bewusstsein für das Thema (sexualisierte) Gewalt. Differenzierte Informationen, was (sexualisierte) Gewalt genau ist und was sie alles umfassen kann, ist sowohl bei Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen als auch bei den Kindern und Jugendlichen notwendig, um entsprechende Situationen einschätzen und darauf reagieren zu können.

Ein offener und klarer Umgang mit dem Thema (sexualisierte) Gewalt sowie Ansprechpersonen und Beschwerdeverfahren, die transparent und allen bekannt sind, unterstützen Betroffene darin, sich anderen Menschen anzuvertrauen.

Eine klare, nach außen sichtbare und kommunizierte Kinderschutz-Haltung des Vereins verdeutlicht, dass (sexualisierte) Gewalt hier nicht geduldet wird, und kann damit potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken.

Ein systematisches Präventionskonzept gibt allen Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und kann so vor falschen Verdächtigungen schützen.

Fortbildungen und Qualifizierungen

Um die Kompetenzen im Thema (sexualisierte) Gewalt zu steigern, benötigen Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige fachliche Kenntnisse und Orientierung. Dafür informiert der Verein regelmäßig über entsprechende Angebote der Verbände. Der Verein dokumentiert die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.

Intervention

Bei einem vagen, begründeten oder erhärteten Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt gegenüber den Kindern und Jugendlichen, aber auch gegenüber den Vertretern des Vereins ist ein planvolles Agieren unabdingbar.

Tritt ein solcher Fall auf, ist es wichtig, auf entsprechende Vorgehensweisen und Verfahrensabläufe zurückgreifen zu können, die vorab in einem sogenannten Handlungsplan festgehalten wurden.

Ein Handlungsplan bietet den Beschäftigten und der Leitung in einem Moment großer, mitunter krisenhafter Unsicherheit und Emotionalität Orientierungshilfen zu Maßnahmen der Intervention. Dokumentationspflichten, Informationspflichten, aber auch das Vorgehen zur Rehabilitation von zu Unrecht Verdächtigten und die Aufarbeitung von Fällen (sexualisierter) Gewalt werden hier klar geregelt.

Kommunikation – Öffentlichkeitsarbeit

Wichtig sind ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Haltung zu (sexualisierter) Gewalt innerhalb unseres Vereins, die in Form eines Kinderschutzkonzepts verabschiedet und durch einen gemeinsam erarbeiteten Verhaltenskodex präzisiert werden. Beide schützen sowohl die Kinder und Jugendlichen im Verein als auch die Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen selbst.

Wir als Verein nehmen eine klare Haltung zu Prävention und Intervention bei (sexualisierter) Gewalt ein und tragen so dazu bei, das Thema weiter zu enttabuisieren und ein Bewusstsein für Prävention und Intervention in Verdachtsmomenten zu stärken. Das Thema offen und angstfrei anzusprechen und mit Kolleginnen und Kollegen, Eltern, aber auch den Kindern und Jugendlichen darüber ins Gespräch zu kommen, sehen wir bereits als ersten und wichtigen Schritt, um den Schutz von den Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Den Verhaltenskodex zum Umgang mit (sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzungen haben wir innerhalb des Vereins gemeinsam erarbeitet, damit er nicht als Gängelung oder Kontrollzwang erlebt wird.

Handlungsleitfaden

Die Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen des FV Ottendorf-Okrilla 05 e.V. orientieren sich an folgendem Handlungsleitfaden, wenn der Verdacht von (sexualisierter) Gewalt aufkommt:

Wenn der Verdacht auf Grund von eigenen Vermutungen bzw. Beobachtungen, Äußerungen von Betroffenen Kindern oder Jugendlichen oder auch Vermutungen bzw. Beobachtungen Dritter vorliegt, werden die herangetragenen Informationen gesammelt und dokumentiert. Dies kann durch eigene Beobachtungen oder durch Gespräche mit den Betroffenen bzw. mit Dritten geschehen. Wichtig ist dabei, dass möglichst genau und nachvollziehbar dokumentiert wird.

Jede Äußerung im Beug auf Missbrauchshandlungen wird ernst genommen.

Nach der Dokumentation, konsultiert der jeweilige Mitarbeiter den Ansprechpartner im Verein und erläutert ihm die Situation. Gegebenenfalls folgt ein kurzes Gespräch mit dem Kind / Jugendlichen, ob sich die Vermutungen bzw. Beobachtungen bestätigen.

Sollten sich die Vermutungen bewahrheiten, so wird der Ansprechpartner im Verein eine externe Beratung (z.B. Jugendamt) hinzuziehen, um weitere Schritte abzusprechen. Bei akuten Gefahrensituationen ist die Polizei hinzuzuziehen.

MaßnahmenZentrale Fragestellungen und Inhalte
Vorgehen bei Verdachtsfällen• Wie gehe ich mit dem Bekanntwerden eines Verdachtsfalls um? – Dokumentation, Gesprächsprotokoll (Wer?, Was? Wann?) • Wer ist in einem solchen Fall in meiner Organisation zuständig? – Verantwortlicher Kinderschutz • Wer sollte informiert werden? – Der Verantwortliche Kinderschutz informiert den Vorstand umgehend über Verdachtsfälle
Sofortmaßnahmen• Welche Maßnahmen ergreife ich zum sofortigen Schutz des Kindes? – Beurlaubung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bis zur Klärung des Sachverhalts • Welche Unterstützungsmaßnahmen können für andere Mitarbeitende oder Kinder und Jugendliche angeboten werden, um das Erlebte zu verarbeiten? – Gespräche/ Thematisierung des Vorfalls – Einbindung externer Unterstützung
Aufarbeitung bzw. Rehabilitation• Welche Unterstützungsleistungen können für Betroffene seitens des Vereins angeboten werden? • Welche Maßnahmen sollten zur Rehabilitation von zu Unrecht Verdächtigen eingesetzt werden? • Wie können (Verdachts-)Fälle langfristig aufgearbeitet werden?
Verdacht liegt vor auf Grund von:– Eigene Vermutungen bzw. Beobachtungen – Äußerungen von Betroffenen – Vermutungen bzw. Beobachtungen Dritter
Informationen sammeln & dokumentieren– durch eigene Beobachtungen – aus Gesprächen mit Betroffenen oder Dritten – möglichst genau und nachvollziehbar dokumentieren – nur Informationen sammeln, die zunächst an dich herangetragen werden – kein detektivisches Nachfragen – Äußerungen ernst nehmen
Ansprechpartner im Verein konsultieren– Situation mit dokumentierten Informationen erläutern
ggf. kurzes Gespräch mit dem betroffenen Kind bzw. Jugendlichen führen– Bestätigen sich die Aussagen bzw. Vermutungen Dritter? – Was ist dran an der Sache?
Erste Risikoeinschätzung in gemeinsamer Beratung mit Ansprechpersonen– Besprechung der Situation und Einschätzung des Gefährdungsrisikos – Entscheidung zum weiteren Verfahren an der Risikoeinschätzung festmachen
Risikoeinschätzung– Klärung selbst herbeiführen – externe Beratung in Anspruch nehmen – Meldung an das Jugendamt / Polizei bei akuter Gefahr
Handeln– Vereinbarungen weiterer Schritte mit den Betroffenen treffen
Mögliche weitere Schritte– Gespräche mit Betroffenen führen – Beratung mit dem Dachverband – Unterbreitung von (externe) Hilfsangeboten – Hinzuziehen einer Fachstelle für Kinderschutz

Ansprechpartner

Ansprechperson zum Thema ist insbesondere der verantwortliche Beauftragte für Kinderschutz, Dominic Böhme, erreichbar unter der E-Mail Adresse: kinderschutz@fv-o.de

Aber auch außerhalb des Vereins können wir auf viele Ansprechpersonen verweisen:

Jugendamt Landkreis BautzenTel.: 03591 5251-51001
jugendamt@lra-bautzen.de

Website: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/pruefung-von-informationen-zur-kindeswohlgefaehrdung/2026
Sportjugend SachsenHannes Günther
Telefon: 0341-21 63 184
E-Mail: guenther@sport-fuer-sachsen.de
Website:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/kinderschutz
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband SachsenKatja Sturm
Klopstockstr. 50 01157 Dresden
Telefon: 0351-42 42 006
E-Mail: sturm@kinderschutzbund-sachsen.de